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Sicherheitsausrüstung und Führerscheine

Sicherheitsausrüstung und Führerscheine

Die Niederlande sind das beliebteste Wassersportrevier der Deutschen. Zusammen mit Engländern, Belgiern und Skandinaviern sind sie auf zehntausenden von Motorbooten und Segelyachten auf den Seen, Flüssen und Küstengewässern unseres Nachbarn unterwegs. Insbesondere die Provinz Friesland bietet dafür einen einzigartige Infrastruktur. Dabei gibt es eine Vielzahl an Regeln zu beachten. Grund genug für uns, die wichtigsten in einer kleinen Reihe vorzustellen. 

Im ersten Teil der Reihe beschäftigen wir uns heute mit der niederländischen Führerscheinregelung auf Sportbooten und der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung. Grundlage hierfür ist das Binnenvaartpolitiereglement (BPR) oder der ANWB Wateralmanak Teil 1. Letzterer sollte auf keiner Yacht fehlen: Er enthält in niederländischer Sprache alle Gesetzestexte der niederländischen, sowie die Funkrichtlinien der belgischen und niederländischen Gewässer.

Sportbootführerscheine

Noch immer hält sich das weit verbreitete Gerücht, in den Niederlanden gäbe es gar keine Segelscheine und jeder könne so ziemlich jedes Sportboot überall fahren. Dies ist aber nur teilweise korrekt: Das niederländische Pendant zum Sporbootführerschein ist der „Klein Vaarbewijs“. Wie in Deutschland , hat der Klein Vaarbewijs zwei Teile: SBF Binnen entspricht dem Klein Vaarbewijs – Teil I. Der SBF See ist der Klein Vaarbeweijs – Teil II. Die deutschen Segelscheine (ausgestellt nach dem 1.4.1989)  werden in den Niederlanden anerkannt und müssen nicht umgeschrieben werden.

Der Klein Vaarbewijs

Der Klein Vaarbewijs Teil I gilt nur auf den niederländischen Flüssen, Kanälen und Seen. Er wird für das Ijsselmeer, die Westerschelde und die Oosterschelde sowie für die Waddenzee, die Ems und den Dollard verlangt.

Der Klein Vaarbewijs Teil II ist auf dem Rhein, der Waal und dem Lek für alle Sportboote vorgeschrieben.

Auf allen übrigen Gewässern wird der Klein Vaarbewijs Teil I oder II nur für schnelle Motorboote und Sportboote ab 15 m Länge verlangt. Schnelle Motorboote sind Boote bis 20 m Länge (auch Jetski), die schneller fahren können als 20 km/h.

 

Führerschein und Versicherungsschutz

Allen, die ohne Sportbootführerschein in den Niederlanden unterwegs sind, sollten sich von ihrer Versicherung bestätigen lassen, dass im Schadenfall der Versicherungsschutz besteht. In der Vergangenheit soll es hier schon einige Probleme gegeben haben.

Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung auf Sportbooten

Für alle Sportboote ist folgende Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben:

  • Signalhorn
  • zugelassene Navigationsbeleuchtung
  • Notsignale (rote Flagge, rotes Licht)
  • AnkerballFahrzeuge vor Anker müssen am Tage einen schwarzen Ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen.
  • Motorkegel: Ein Segelfahrzeug unter Segeln, das gleichzeitig mit Maschinenkraft fährt, muss einen schwarzen Kegel – Spitze nach unten – führen.
  • Seekarte: Auf der Westerschelde müssen Sportfahrzeuge, ausgenommen kleine offene Boote, eine aktuelle Seekarte des Seegebiets an Bord mitführen.
  • Radarreflektor: Auf einigen Gewässern ist bei geringer Sicht (in Fahrt oder vor Anker) ein Radarreflektor vorgeschrieben. Dies trifft auf den Seeschifffahrtsstraßen, den Seehäfen, beispielweise bei Rotterdam, Amsterdam, Delfzijl und den Gewässern in Südholland und Zeeland zu (Details regelt Anlage 15.b der BPR). Auf der Westerschelde und in den Anlaufgebieten der niederländischen Seehäfen der Nordsee ist der Radarreflektor auch bei guter Sicht vorgeschrieben.

Für schnelle Motorboote (>20km/h) gelten zusätzliche Vorschriften hinsichtlich der Sicherheitsausrüstung. Empfohlen wird für alle Sportboote außerdem ein Anker mit ausreichend langer Leine oder Kette, Rettungsring, “Erste Hilfe”-Ausrüstung, Paddel, Werkzeug, Handlampe und Rundfunkempfänger.

Disclaimer: Es gilt natürlich immer der offizielle Text aus BPR und begleitenden Dokumenten.
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