Krank in Holland

Krank in Holland: Der Urlaub soll die schönste Zeit des Jahres sein und natürlich wünscht sich keiner, im Urlaub krank im Bett zu liegen. Trotzdem ist keiner gefeit vor einem verdorbenen Magen, Verletzungen oder der Urlaubsgrippe. Wer im Ausland krank wird, ist meistens recht gut abgesichert – es gibt allerdings ein paar Kleinigkeiten zu berücksichtigen, damit der Arztbesuch nicht unnötig kostspielig wird. 

Vor der Reise

Vor Antritt der Reise sollte man sich kurz mit seiner Krankenversicherung abstimmen, was im Krankheitsfall zu tun ist und wie die Kostenübernahme im Einzelfall geregelt ist. Die folgenden Punkte beziehen sich auf Patienten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Krank in HollandKrank in Holland

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt generell nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb der EU ereignen oder in einem Land, das mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, also Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Montenegro, Mazedonien und Serbien. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche.

Wie mit den meisten europäischen Ländern besteht auch mit den Niederlanden ein entsprechendes Abkommen, dass die „Mitnahme“ der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ins Ausland regelt.

Basis für den Versicherungsschutz ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite der Versicherungskarte befindet. Manche Kassen stellen hierzu auch provisorische Ersatzbescheinigungen aus.

Bei der Übernahme der Kosten für Arzt, Zahnarzt, Krankenhausaufenthalt oder Medikamenten gilt niederländisches Recht: Die Regelungen für die Kostenübernahme für Niederländer gelten auch für Deutsche (auch wenn daheim gegebenenfalls mehr oder weniger übernommen würde): Übernommen werden in der Regel also die Leistungen, die einem gesetzlich Versicherten in Holland auch zustehen. Außerdem ist die Voraussetzung für eine Kostenübernahme, dass die Behandlung medizinisch zu dem jeweiligen Zeitpunkt erforderlich gewesen sein muss.  Gesetzlich Krankenversicherte müssen Selbstbehalte und Zuzahlungen, die im Ausland üblich sind, aus der eigenen Tasche zahlen.

Arztbesuche

Bei nicht lebensbedrohlichen Situationen ist zunächst ein praktischer Arzt (Huisarts) aufzusuchen, dem die EHIC vorzulegen ist. Muss ein Facharzt hinzugezogen werden, geschieht dies durch Überweisung vom Huisarts. Der direkte Termin beim Facharzt ist nicht möglich. Facharztpraxen sind häufig in Krankenhäusern angesiedelt. Dort sind Ärzte verschiedenster Fachrichtungen in Polikliniken zusammengeschlossen.

Zahnarzt

Wer in den Niederlanden eine zahnärtzliche Behandlung benötigt, geht zu einem Tandarts (Zahnartzt), dem ebenfalls die EHIC vorgelegt wird. Die Kostenübernahme – insbesondere bei Personen über 18 Jahre – ist die Kostenübernahme jedoch sehr stark eingeschränkt. In der Regel wird dies dazu führen, dass der Patient auf den Beträgen sitzen bleibt, sofern er nicht über eine Zusatzversicherung verfügt.

Medikamente

Sofern bestimmte Medikamente benötigt werden, wird wie zu Hause ein Rezept ausgestellt. Dieses wird in einer Apotheek zusammen mit der EHIC vorgelegt. An viele Arztpraxen in den Niederlanden ist eine Apotheke angeschlossen. Die Weg sind also oft kurz. Es kann hierbei dazu kommen, dass der Patient den Differenzbetrag zwischen vereinbartem Festpreis und gewähltem Medikament selber zahlen muss (keine Zuzahlung für vom Arzt bescheinigte chronische Erkrankung).

Krankenhaus

Wer krank in Holland stationär in einem Krankenhaus aufgenommen werden muss, legt auch hier bei der Anmeldung EHIC oder Ersatzbescheinigung vor. Notfälle werden auch bei unseren niederländischen Nachbarn ohne Verordnung betreut.

EHICKostenerstattung

Die gegenseitige Übernahme der Kosten im Krankheitsfall regelt im Rahmen der Gesetzlichen Krankeversicherung die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA), die in ihren Merkblättern darauf hinweist, dass nicht in jedem Fall ein Arzt bereit ist, Ausländer ohne Vorkasse zu behandeln. In diesem Fall lässt man sich eine Rechnung ausstellen (und die Bezahlung quittieren). Aus dieser sollte möglichst genau hervorgeht, welche Leistungen der Arzt erbracht hat. Ein Rezept wird vom Apotheker in Holland nicht zurückgegeben. Man sollte ich hier auf der quittierten Rechnung die einzelnen Medikamente und den ausstellenden Arzt notieren lassen.

Nach Auskunft des DVKA werden die Belege unter Angabe der heimischen Bankverbindung in den Niederlanden (!) bei der Zilveren Kruis Achmea, Group Buitenlands Recht, Postbus 650, 7300 AR Apeldoorn geltend gemacht.

Zusatzversicherung dringend empfohlen

Um die finanziellen Risiken abzusichern und zum Beispiel auch einen Rücktransport nach Deutschland zu versichern, empfiehlt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung. Entsprechende Policen sind schon für unter 20 EUR im Jahr für die ganze Familie erhältlich.

Nützliche Links zum Thema Krank in Holland

 

Disclaimer: Da sich sowohl die rechtlichen Grundlagen ändern können als auch die Regelungen im Einzelfall unterschiedlich sind, übernehmen wir wie immer keine Haftung für Inhalte, Vollständigkeit und Korrektheit. Bildnachweis: Fotolia
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