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Seenotsignalmittel in den Niederlanden

Der Frühling kommt und neben den üblichen Refit-Aktivitäten wirft der eine oder andere einen Blick auf die Seenotsignalmittel an Bord. Doch was ist in den Niederlanden erlaubt? Wir haben bei KNRM und der Wasserschutzpolizei nachgefragt.

Pyrotechnische Seenotsignalmittel

Nach Auskunft der KNRM ist es in den Niederlanden üblich, dass Bootsbesitzer ein Signalmittelset an Bord haben. Es gibt unterschiedliche Sets je nach Einsatzgebiet: Binnengewässer, Küstengewässer und Offshore. Im Folgenden drei Beispiele von Pyropol aus Deutschland:

OffshoreKüsteBinnen
8x Fallschirmrakete CF3, rot2x Fallschirmrakete CF3, rot2x Handfackel CF3, rot
2x Handfackel CF3, rot2x Handfackel CF3, rot2x Handrauchfackel CF3, orange
2x Handrauchfackel CF3, orange2x Handrauchfackel CF3, orange

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Die Preise für die Sets variieren stark. Während die Binnenausstattung für rund 60 EUR zu haben ist, muss die Bordkasse für die Offshore-Variante schon mit knapp 300 EUR belastet werden. Die KNRM empfiehlt für Nordsee, Waddenzee und Binnen die Seenotsignalmittel für Küstengewässer. Erhältlich sind sie bei größeren Segelausstattern.

Die Produkte können in den Niederlanden ohne Sachkundenachweis (SKN) oder Fachkundenachweis (FKN) erworben werden.

Achtung!

Pyrotechnik muss als Gefahrgut behandelt und nach den lokal gültigen Gesetzen entsorgt werden.
Pyrotechnische Notsignale sind mit einer 3-jährigen Gebrauchsdauer versehen und sollten danach nicht mehr verwendet werden.

Signalpistolen

Bei Signalpistolen sind die Restriktionen enger gefasst: Eine Signalpistole darf in den Niederlanden nur an Bord haben, wer älter als 18 Jahre ist. Diese Waffen unterliegen außerdem nach Auskunft der Wasserschutzpolizei bestimmten Einschränkungen:

  • Das Kaliber ist kleiner als 12 (18,2 mm)
  • Pistole ist erkennbar nur für den Abschuss von Notfallmunition geeignet
  • Sie ist aus Kunststoff oder Aluminium gefertigt
  • Nicht geformt wie ein Gewehr, eine Pistole oder ein Revolver
  • Die Anschrift des Besitzers ist eingraviert

Alle anderen Signalpistolen müssen bei der niederländischen Polizei angemeldet werden. Ansprechpartner hierfür ist das nächste Polizeirevier. Dies sollte man vor dem Kauf kontaktieren.

Regelung in Deutschland

Die Vorschriften und deren Auslegung in Deutschland haben sich in den letzten Jahren fortlaufend geändert. Aktuell gelte folgende Regelungen:

Für den Erwerb und Besitz von Seenotsignalmitteln ist ein Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel (FKN) erforderlich. Um den Fachkundenachweis zu erbringen, muss eine Prüfung beim Deutschen Segler-Verband (DSV) oder Deutschen Motoryachtverband (DMYV) abgelegt werden. Die Segelschule Eures Vertrauens gibt Auskunft über Kurse. Der Bewerber muss am Tag der Prüfung mindestens 16 Jahre alt und in Besitz eines Sportbootführerscheins See, des Sportbootführerscheins Binnen oder eines sonstigen anerkannten Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen sein.

Erlaubt sind:

  • Fallschirm-Signalraketen (rot)
  • Rauchfackeln (orange) bzw. Handfackeln (rot)
  • Rauchsignalen (orange/Dose)
  • Signalgeber mit Magazin oder Trommel

Der Sachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Waffen- und Sprengstoffrecht (SKN) ist der neben der Bedürftigkeit und der Zuverlässigkeit zu erbringende Nachweis, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole zu bekommen. Der SKN beinhaltet den FKN.

Um den SKN zu erhalten, muss eine Prüfung bei einer zuständigen staatlichen Stelle abgelegt werden. Nur noch wenige Segelschulen bieten in direkter Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen die Prüfung an – DSV und DMYV nehmen derzeit keine Prüfungen ab.

Der SKN allein reicht zum Erwerb einer Signalpistole und entsprechender Munition übrigens nicht: Dazu ist zusätzlich eine Waffenbesitzkarte notwendig.

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