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Yachthäfen müssen weiterhin hohen Mehrwertsteuersatz berechnen.

Mehrwertsteuer

Yachthäfen müssen weiterhin hohen Mehrwertsteuersatz berechnen.

AMSTERDAM – Ein Wassersportverein, der eine Marina betreibt, muss seinen Kunden weiterhin den in Niederlanden üblichen regulären Mehrwertsteuersatz von 21% für einen Liegeplatz berechnen. Das ist die Meinung des Obersten Gerichtshofs.

Ein Verein hat gegen die Steuer- und Zollverwaltung Klage wegen der Berechnung der Mehrwertsteuer für Liegeplätze erhoben. Nach Ansicht der Wassersportler ist ein Liegeplatz Teil der „Möglichkeit, Sport zu treiben“. Diese formale Definition hängt mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz zusammen, der derzeit bei 6 % liegt und demnächst auf 9 % angehoben wird.

Der Wassersportverein ist der Ansicht, dass der Liegeplatz im Yachthafen des Vereins Teil der Sportpraxis ist. Der Inspektor der Steuer- und Zollverwaltung war anderer Meinung und findet nun den Obersten Gerichtshof auf seiner Seite. Die Nutzung von Flächen zur Aufbewahrung, Lagerung oder Lagerung von Sportgeräten fällt nicht unter die Kategorie Sport, so dass weiterhin der hohe Mehrwertsteuersatz berechnet werden muss.

Bildnachweis: Von Blackfish – Eigenes Werk, basierend auf: European Central Bank, CC BY-SA 3.0, via Wikipedia

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