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Polizeiboot in den Niederlanden | Mehrwertsteuersatz

Anpassung Mehrwertsteuersatz – Preisanstieg in den Niederlanden in 2019

In den Niederlanden wird ab dem 1.1.2019 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 6% auf 9% angehoben. Zahlreiche Produkte und Dienstleistungen sind davon betroffen und werden teurer. Die Erhöhung des niedrigen Mehrwertsteuersatzes bedeutet, dass eine Reihe von Produkten und Dienstleistungen, die  Wassersportunternehmer anbieten, teurer werden. Darunter zum Beispiel Segelkurse, Übernachtungen, Vermietung von offenen Schiffen (außer Motorbooten), Versorgung mit Gasflaschen, Wasser, Strom, Essen, Getränke und sowie Bücher und Zeitschriften. Es ist davon auszugehen, dass die Preiserhöhungen an die Kunden weitergegeben werden. Heute getätigte Reservierungen für das nächste Jahr (z.B. Charter), deren Zahlung in 2019 fällig wird, werden ebenfalls mit 9% besteuert. Im Gegenzug werden Zahlungen in 2018 für Leistungen in 2019 noch mit dem alten Satz besteuert. Der normale Mehrwertsteuersatz von 21% der beispielsweise auf Liegeplätze berechnet wird, bleibt einstweilen bestehen. Quelle: HISWA.nl

Mehrwertsteuer

Yachthäfen müssen weiterhin hohen Mehrwertsteuersatz berechnen.

Yachthäfen müssen weiterhin hohen Mehrwertsteuersatz berechnen. AMSTERDAM – Ein Wassersportverein, der eine Marina betreibt, muss seinen Kunden weiterhin den in Niederlanden üblichen regulären Mehrwertsteuersatz von 21% für einen Liegeplatz berechnen. Das ist die Meinung des Obersten Gerichtshofs. Ein Verein hat gegen die Steuer- und Zollverwaltung Klage wegen der Berechnung der Mehrwertsteuer für Liegeplätze erhoben. Nach Ansicht der Wassersportler ist ein Liegeplatz Teil der „Möglichkeit, Sport zu treiben“. Diese formale Definition hängt mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz zusammen, der derzeit bei 6 % liegt und demnächst auf 9 % angehoben wird. Der Wassersportverein ist der Ansicht, dass der Liegeplatz im Yachthafen des Vereins Teil der Sportpraxis ist. Der Inspektor der Steuer- und Zollverwaltung war anderer Meinung und findet nun den Obersten Gerichtshof auf seiner Seite. Die Nutzung von Flächen zur Aufbewahrung, Lagerung oder Lagerung von Sportgeräten fällt nicht unter die Kategorie Sport, so dass weiterhin der hohe Mehrwertsteuersatz berechnet werden muss. Bildnachweis: Von Blackfish – Eigenes Werk, basierend auf: European Central Bank, CC BY-SA 3.0, via Wikipedia