Die Niederland sind ein attraktives Segelrevier und beliebt bei Wassersportlern diesseits und jenseits der Grenze. Doch bei Gesetzesübertretungen kann es schnell sehr teuer werden.
Neuer Bußgeldkatalog seit 2014
Ab dem 1. Januar 2014 ist der aktuelle Bußgeldkatalog in den Niederlanden in Kraft. In ihm werden zum Teil drakonische Strafen aufgeführt, die über Segler und Motorbootfahrer verhängt werden, die sich nicht an die Regeln halten.
Auch wenn die Wasserschutzpolitzei (Waterpolitie) ihr Augenmerk hauptsächlich auf schnelle Motorboote richten, werden auch vermehrt Segler kontrolliert. Dabei setzt die niederländische Waschpo auf Polizeiboote, aber auch auf zivile Motorboote, die Tempo- oder Funksünder beidrehen und zahlen lassen.
Geschwindigkeitsübertretungen
Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen fangen in den Niederlanden ab dem ersten km/h an. Karenzen gibt es nicht. Der erste km/h, den man zu schnell fährt, schlägt mit 90 EUR zu Buche. Wer also mit 5,5 Knoten durch ein 9 km/h-Gebiet fährt, wird zur Kasse gebeten. Mehr als 6 km/h kosten für kleine Boote (unter 20 Meter) 130 EUR.
Beiboote
Wer an seinem Beiboot keinen Notstopp (Dodemansknop) hat oder die Notreißleine nicht angelegt hat und dabei erwischt wird, muss jeweils 230 EUR Strafe berappen. Richtig teuer wird es, wer mit seinem Beiboot ins Gleiten kommt und schneller als 20km/h fährt. Dann gilt es als schnelles Motorboot: Diese dürfen nur ab 18 Jahren und mit Führerschein gefahren werden: 550 EUR wegen Fahrens ohne Führerschein.
Funk
250 EUR werden fällig, wenn an Bord ein Funkgerät installiert (oder vorhanden) ist und niemand den Marifonbewijs besitzt. Für deutsche Schiffsführer reicht hier das UBI (Binnen inklusive Ijsselmeer und Waddenzee). Wer es nicht eingeschaltet hat, wo es vorgeschrieben ist (rot-weißes Schild mit Inschrift „VHF Kanalnummer„), muss laut Bußgeldkatalog 230 EUR bezahlen. Die Waterpolitie kontrolliert dies ganz einfach, indem verdächtige Schiffe angefunkt werden. Meldet sich niemand, folgt ein Strafzettel.
Wer MMSI und ATIS-Kennung nicht einprogrammiert hat, muss mit 280 EUR rechnen.
Alkohol
Die Strafen hierzu sind offen gelassen und richten sich nach Vergehen und Blutalkohol. Man kann aber damit rechnen, dass es ab 0,5 Promille sehr, sehr teuer wird.
Bußgeldkatalog Übersicht
Im Folgenden haben wir alle relevanten Bußgelder aufgelistet.
Geschwindigkeitsübertretungen auf kleinen Schiffen | |
bis 6 km/h | 90 EUR |
6 bis 15 km/h | 130 EUR |
15 - 25 km/h | 200 EUR |
25 - 35 km/h | 300 EUR |
35 - 45 km/h | 450 EUR |
mehr als 45 km/h | 650 EUR |
Geschwindigkeitsübertretungen auf großen Schiffen | |
bis 2 km/h | 280 EUR |
2 bis 3 km/h | 420 EUR |
3 bis 4 km/h | 600 EUR |
4 bis 5 km/h | 900 EUR |
mehr als 5 km/h | 1400 EUR |
Fahren ohne Führerschein | |
mit kleinem Schiff | 550 EUR |
mit großem Schiff | 1000 EUR |
Führerschein kann nicht gezeigt werden | 85 EUR |
Alkohol | |
ab 0,51 Promille | variabel |
Wasserski | |
ohne Begleitperson | 230 EUR |
fahren, wo es verboten ist | 230 EUR |
Schnelle Motorboote | |
Fahrer ist unter 18 Jahren | 210 EUR |
Keine Rettungsweste (pro Person ohne Weste) | 45 EUR |
Kein Notstopp | 230 EUR |
Notstopp nicht angelegt | 230 EUR |
Boot ist nicht registriert | 130 EUR |
Registrierungsnachweis ist nicht an Bord | 90 EUR |
Registrierungsnummer ist falsch oder gar nicht angebracht | 130 EUR |
Kein zugelassener Feuerlöscher an Bord | 140 EUR |
Motor ist unnötig laut | 85 EUR |
Motor wird unnötig laufen gelassen | 85 EUR |
Mit Motorbooten fahren, die nicht fahrtüchtig sind | 170 EUR |
Motorboot hat keine ordnungsgemäße Lenkung | 170 EUR |
Fahren ohne Radarreflektor bei schlechter Sicht | 170 EUR |
Segelboote | |
Mit Surfboards oder Segelbooten segeln, wo dies verboten ist | 230 EUR |
Funk (Marifon) | |
Funkgerät an Bord ohne Funkschein | 250 EUR |
Funkschein kann nicht vorgezeigt werden | 85 EUR |
Unsachgemäßer Gebrauch des Funkgerätes | 110 EUR |
Skipper auf kleinen Schiffen kommen ihrer Kommunikationspflicht nicht nach** | 230 EUR |
Funkgerät nicht ordnungsgemäß oder nicht vorhanden wo vorgeschrieben | 280 /850 EUR |
Sonstiges | |
Ein-, Aus- oder Durchfahrt, wo dies verboten ist. | 340 EUR |
Festmachen, wo dies verboten ist | 230 EUR |
Ankern, wo dies verboten ist | 340 EUR |
Sog oder Wellenschlag verursachen, wo dies verboten ist. | 230 EUR |
Durchfahrt durch Schleuse oder Brücke, wo es (noch) nicht erlaubt ist | 230 EUR |
Fahren mit Motor, wo dies nicht erlaubt ist | 230 EUR |
Fahren mit Jetski, wo dies nicht erlaubt ist | 230 EUR |
Den aktuellen Bußgeldkatalog für Vergehen im Straßenverkehr findet Ihr hier (LINK).
**Gemeint ist hier nicht die Kommunikation mit der Gattin…
Bildernachweis: Polizeiboot in den Niederlanden (c) by Alf van Beem | Wikipedia Creative Commons CC0 1.0 Universele Public Domain Dedication