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Binnenvaartpolitiereglement – BPR

Binnenvaartpolitiereglement

Wer in den Niederlanden mit dem Schiff unterwegs ist, muss (bis auf wenige Ausnahmen) die Binnenvaartpolitiereglement (BPR) an Bord mitführen. Ausnahmen gelten nur für kleine, offene Boote wie Jollen, Beiboote oder Wasserscouter. Allerdings muss hierfür kein teures Buch gekauft werden. Eine kostenlose digitale Version ist ausreichend!

Binnenvaartpolitiereglement muss an Bord sein

Von jedem Wassersportler wird erwartet, dass er die Gesetze und Regeln auf dem Wasser kennt. Die gesamten Vorschriften der Binnenschifffahrtspolizeiverordnung auswendig zu lernen, ist dabei natürlich keine Option. Deshalb besteht die Verpflichtung, die Vorschriften an Bord zu mitzuführen. In unklaren Situationen können die entsprechenden Regeln so schnell einsehen werden. 
Das gilt natürlich auch für deutsche Wassersportler – auch wenn das Verständnis der niederländischen Gesetzestexte vielfach etwas „eingeschränkt“ sein dürfte.

Digitale Version des BPR ausreichend

Allerdings ist auch der Gesetzgeber in den Niederlanden inzwischen in in der Gegenwart angekommen. Eine ausgedruckte Version des Binnenvaartpolitiereglement ist nicht notwendig. Es muss also nicht extra ein Buch wie der Wateralmanak angeschafft werden. 
Heutzutage können die Vorschriften des Binnenvaartpolitiereglement auch digital an Bord auf dem Smartphone, dem Bord PC oder dem Tablet vorgehalten werden. 
Der Download der jeweils aktuellsten Version ist kostenlos über diesen LINK möglich.

Was steht in der Binnenschifffahrtspolizeiverordnung?

Die Binnenschifffahrtspolizeiverordnung (BPR) enthält die Verkehrsregeln für die niederländische Binnenschifffahrt. Dazu gehören die Schifffahrtszeichen und andere Verkehrszeichen, die Beleuchtung, Tonsignale, die von Schiffen verwendet werden sollen und die Vorrang- und Umleitungsregeln auf dem Wasser. 

Für wen gilt das BPR?

Das BPR gilt für alle und für jedes Schiff, sowohl für kommerzielle als auch für Freizeitschiffe (einschließlich Ruderboote und Surfbretter). Regional gelten die Regeln auf allen öffentlichen Gewässern des Königreichs, die für die Schifffahrt zugänglich sind, mit Ausnahme von:

  • Oberrhein, der Waal, der Pannerdenschkanal, der Niederrhein, der Lek. Hierfür gilt die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung.
  • Die West-Schelde und ihre Mündungen. Hierfür gilt die Westerschelde-Versandordnung.
  • Der Kanal von Gent bis Terneuzen. Hier gilt die Schifffahrtsordnung für den Kanal von Gent nach Terneuzen.
  • Die gemeinsame Maas. Hier gelten die Versandvorschriften für die Maas.
  • Das Eems-Mündungsgebiet, wie es im Ems-Dollar-Vertrag erwähnt wird, und
  • Die Gewässer auf der seewärtigen Seite der in Artikel 2 Absatz 2 des Dekrets der Binnenschifffahrtspolizeiverordnung genannten Strecke. Diese Linie verläuft mehr oder weniger entlang der niederländischen Nordseeküste und der Watteninseln. Hierfür gelten die Kollisionsverhütungsregeln (KVR).
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