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Änderungen BPR ab Januar 2016

Klappbrücke BPR

Zum 1.1.2016 sind einige Änderungen des Binnenvaartpolitiereglement in Kraft getreten, die ab sofort gelten. Die BPR beinhaltet die Verkehrsregeln der niederländischen Binnenwasserstraßen außerhalb des Rheins. Sie ist verbindlich für Berufs- und Freizeitschifffahrt. Jedes Jahr gibt es kleinere oder größere Anpassungen.

Änderung Binnenvaartpolitiereglement (BPR) zum 1.1.2016

 

Artikel 1.10 – Elektronische Version des Funkhandbuches erlaubt

Wie die Binnenvaartpolitiereglement selbst, darf nun auch das Funkhandbuch (Handboek voor de marifonie in de binnenvaart) elektronisch an Bord sein. Eine gedruckte Version ist nicht mehr notwendig. Der ANWB Wateralmanak / Deel 1 muss entsprechend nicht mehr gekauft werden, wenn die elektronische Fassung vorhanden ist.

Artikel 9.05 – Für Kitetender gelten die gleichen Rechte wie für Kitesurfer

Für sogenannte Kitetender (kleine Jollen, die von Kite-Schirmen gezogen werden) gelten ab sofort die gleichen Regeln wie für das Kitesurfing. Das bedeutet, dass die Nutzung überall verboten ist, wo sie nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Ausgewiesene Kite-Surfing Spots dürfen auch von Kite-Tendern genutzt werden.

Artikel 6.26 – Gelbe Lichter an Brücken und Schleusen

Ab sofort ist es erlaubt, eine Brücke zu passieren oder in eine Schleuse einzufahren, wenn ein oder zwei gelbe Lichter gezeigt werden.

Ein gelbes Licht bedeutet, dass Gegenverkehr möglich ist, bei zwei gelben Lichten ist kein Gegenverkehr zu erwarten.

 

Demensprechend gilt jetzt folgende Lichterführung an Brücken:

Brücken in Betrieb
Durchfahrt verboten
Binnenvaartpolitiereglement Bijlage 7

Binnenvaartpolitiereglement Bijlage 7

Durchfahrt durch die geschlossene Brücke erlaubt, Gegenverkehr möglichVerkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.a_(65629)
Durchfahrt durch die geschlossene Brücke erlaubt, für Gegenverkehr verbotenVerkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.a_(65630)
Durchfahrt verboten, wird aber in Kürze freigegeben Verkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.a_(65631)
Durchfahrt erlaubtVerkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.a_(65632)
Durchfahrt verboten, außer ein Aufstoppen ist nicht mehr sinnvoll möglichVerkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.a_(65633)
Brücken außer Betrieb
Durchfahrt verbotenVerkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.b_(65634)
Durchfahrt durch die geschlossene Brücke erlaubt, Gegenverkehr möglichVerkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.b_(65635)
Durchfahrt durch die geschlossene Brücke erlaubt, für Gegenverkehr verbotenVerkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.b_(65636)
Durchfahrt erlaubt, Brücke wird nicht überwachtVerkeerstekens_Binnenvaartpolitiereglement_-_G.2.b_(65637)

Die vollständige Übersicht aller Änderungen der BPR gibt es hier zum Download von Rijkswaterstaat: LINK

Bildernachweis: Wikipedia.nl
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