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Fahrwasser für Freizeitschifffahrt Nebenfahrwasser

Nebenfahrwasser trennt Berufs- und Freizzeitschifffahrt

Nebenfahrwasser trennt Berufs- und Freizzeitschifffahrt Viele Wasserstraßen werden sowohl von der (großen) Berufsschifffahrt als auch von der Freizeitschifffahrt genutzt. Für beide Parteien kann dies zu gefährlichen Situationen führen, wenn ein kleines Schiff im „toten Winkel“ verschwindet. Aus diesem Grund kann in ausgewählten Fahrwassern ein kleinere Parallelstrecke als Nebenfahrwasser angelegt werden. Diese Kanäle sind an den grün-weißen und rot-weiß gestreiften Tonnen an der Seite der Hauptbetonnung zu erkennen. Auch Gelbe Tonnen zur Kennzeichnung des Nebenfahrwassers Auf größeren Gewässern wie dem Wattenmeer, der Westerschelde und der Nordsee werden gemäß den internationalen Vorschriften gelbe Tonnen zur Kennzeichnung des (Freizeit-)Kanals verlegt. Ziel ist es auch hier, große und kleine Schiffe zu trennen, um die Sicherheit zu erhöhen. Skipper sollten sich auch hier an der Steuerbordseite des Nebenfahrwassers halten. Darf die Berufsschifffahrt im zusätzlichen (Freizeit-)Kanal fahren? Grundsätzlich dürfen beide Parteien beide Fahrwasser benutzen. Für die Berufsschiffahrt sind die die Nebenfahrwasser jedoch häufig zu schmal oder zu flach. Auszuschließen ist die Benutzung durch „die Großen“ jedoch nicht. Gleichzeitig dürfen auch Freizeit-Skipper das Hauptfahrwasser benutzen. Allerdings sollte aus Sicherheitsgründen stets das „Nebengleis“ …