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Segeln bei Nebel

Segeln bei Nebel: Radar- und Funkpflicht in Holland

Segeln bei Nebel oder schlechter Sicht In dichten Nebel oder einen starken Regenschauer kann jeden Segler und Motorbootfahrer geraten. Egal ob auf dem Ijsselmeer, der Waddenzee oder den friesischen Seen: Gerade zu Herbstzeit und kurz vor Ende der Saison ist schlechte Sicht keine Seltenheit. Dabei sind jedoch einige Vorschriften zu beachten, die die Sicherheit auf dem Wasser gewährleisten sollen. Geregelt ist die Fahrt bei unsichtigem Wetter in den Niederlanden in der Binnenvaartpolitiereglement (BPR) und der Rijnvaart Politie Regelement (RPR). Genau geregelt ist dabei nicht, was „schlechte Sicht“ konkret bedeutet, die allgemeine Rechtsauffassung geht dabei jedoch von weniger als 1.000 Meter auf den Hauptwasserstraßen und weniger als 400 Meter auf den anderen Wasserstraßen aus. Radio- und UKW-Funkpflicht Auf einem großen Teil der niederländischen Wasserstraßen ist die Fahrt bei schlechter Sicht nur mit einem zugelassenen Radarsystem und einem Funkgerät erlaubt. Radar darf jedoch nur verwendet werden, wenn der Skipper über ein entsprechendes Patent oder Zertifikat verfügt. Zusätzlich muss eine zweite Person anwesend sein, die über ausreichende Kenntnisse der Fahrregeln und Schiffsführung verfügt. Die Wasserstraßen, auf die dies zutrifft, sind in …

Klappbrücke BPR

Änderungen BPR ab Januar 2016

Zum 1.1.2016 sind einige Änderungen des Binnenvaartpolitiereglement in Kraft getreten, die ab sofort gelten. Die BPR beinhaltet die Verkehrsregeln der niederländischen Binnenwasserstraßen außerhalb des Rheins. Sie ist verbindlich für Berufs- und Freizeitschifffahrt. Jedes Jahr gibt es kleinere oder größere Anpassungen. Änderung Binnenvaartpolitiereglement (BPR) zum 1.1.2016   Artikel 1.10 – Elektronische Version des Funkhandbuches erlaubt Wie die Binnenvaartpolitiereglement selbst, darf nun auch das Funkhandbuch (Handboek voor de marifonie in de binnenvaart) elektronisch an Bord sein. Eine gedruckte Version ist nicht mehr notwendig. Der ANWB Wateralmanak / Deel 1 muss entsprechend nicht mehr gekauft werden, wenn die elektronische Fassung vorhanden ist. Artikel 9.05 – Für Kitetender gelten die gleichen Rechte wie für Kitesurfer Für sogenannte Kitetender (kleine Jollen, die von Kite-Schirmen gezogen werden) gelten ab sofort die gleichen Regeln wie für das Kitesurfing. Das bedeutet, dass die Nutzung überall verboten ist, wo sie nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Ausgewiesene Kite-Surfing Spots dürfen auch von Kite-Tendern genutzt werden. Artikel 6.26 – Gelbe Lichter an Brücken und Schleusen Ab sofort ist es erlaubt, eine Brücke zu passieren oder in eine …