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Wetterskip kontrolliert Schiffe auf illegales Antifouling

Illegales Antifouling

Für viele ist es die jährliche Übung im Winterlager: Overall anziehen und das Unterwasserschiff mit Antifouling gegen Bewuchs durch Algen und Muscheln schützen. Leider sind viele der handelsüblichen Farben nicht sehr umweltfreundlich und darum zum Teil in den Niederlanden für die Freizeitschifffahrt verboten.

Illegales Antifouling: Empfindliche Strafen für Freizeitschifffahrt

Insbesondere Antifouling-Anstriche mit Zink oder Kupfer tragen zu einer nicht unerheblichen Belastung des Wassers bei und sind schädlich für Mikroorganismen. In zahlreichen Untersuchungen wurde gezeigt, dass entsprechende chemische Verbindungen in Antifouling-Farben lange in der Umwelt verbleibt und sich in Sedimenten ablagert und anreichert. Es schädigt durch seine hohe Toxizität Wasserorganismen und wirkt sich hormonell auf diese und letztendlich auf den Menschen am Ende der Nahrungskette aus. Daher sind diese Mittel in den Niederlanden weitestgehend und insbesorndere für Sportboote verboten.

Darauf weist varendoejesamen.nl auf ihrer Website hin. Wer trotz Verbot eine der nicht zugelassenen Bewuchshemmer verwendet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Die Umweltinspekteure von Wetterskip Fryslân kontrollieren in den nächsten Monaten Schiffswerften, Geschäfte und insbesondere Bootsbesitzer. Wer mit einem unerlaubten Anstrich erwischt wird, muss mit Strafen von bis zu 2500 EUR rechnen.

Dabei wenden die Niederlande EU-weite Regelungen an, die den Einsatz von Bioziden im Schiffsbau seit Anfang des Jahrtausends regeln.

Umweltfreundliche Alternativen und erlaubtes Antifouling

Wer den Bewuchs mit Seepocken, Muscheln und Algen verhindern und kein illegales Antifouling einsetzen will, kann vielfach auf auch auf umweltfreundliche Mittel zurückgreifen. Vaarendoejesamen.nl hat hierzu einige Tips für Wassersportler zusammengestellt (Originaltext):

  • Vor dem Anstrich prüfen, ob eine neue Schicht Bewuchshemmer wirklich notwendig ist
  • Nicht automatisch immer das gleiche Mittel verwenden, sondern prüfen ob es umweltfreundliche Alternativen gibt
  • Schiffe (gerade im Winter) an Land lagern
  • Nur Antifouling verwenden, das für den jeweilingen Einsatzzweck bestimmt ist. Welches Antifouling für welche Gebiete geeignet ist, hängt vor allem von der Bewuchsintensität des jeweiligen Gewässers ab: Süßwassergebiete weisen dabei tendenziell einen geringeren Bewuchsdruck auf als marine (Salzwasser).
  • Sportboote dürfen nur mit Mitteln gestrichen werden, die für den „nicht professionellen Einsatz“ zugelassen sind (Verpackungsinformation beachten).

Antifoulings, die in den Niederlanden verwendet werden, müssen eine CTB-Zulassungsnummer besitzen (CTB: College Toelating Bestrijdingsmiddelen). Eine Liste der zugelassenen Mittel kann man sich hier herunterladen (LINK).

Quelle: varendoejesamen.nl | omropfryslan.nl | ctgb.nl

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